Betriebskostenabrechnung
Keine Erläuterung eines Vorwegabzuges mehr erforderlich. Mit Urteil vom 20.01.2016 (AZ: VIII ZR 93/15) hat der Bundesgerichtshof seine langjährige Rechtsprechung zur Erläuterungspflicht eines Vorwegabzuges in Betriebskostenabrechnungen aufgegeben. So war ein Vermieter bisher verpflichtet, zusätzliche Erläuterungen in seine Abrechnung aufzunehmen, wenn er bestimmte Kosten vorab kürzte und nur die reduzierten Beträge auf die Mieter verteilte. Nähere […]
